"Hindernisse und Schwierigkeiten sind Stufen, auf denen wir in die Höhe steigen."
Friedrich Nietzsche
Bauschäden bzw. bautechnische Unregelmäßigkeiten, sowie Mängel sollten rechtzeitig vom Sachverständigen auf mögliche Ursachen, Beseitigungsmöglichkeiten sowie Kosten hin beurteilt werden. Teure Folgeschäden können somit möglicherweise vermieden werden und der einwandfreie Zustand ihrer Immobilie und die damit verbundene Werterhaltung können wieder hergestellt werden.
Privatgutachten oder Gerichtsgutachten.
Jeder hat die Möglichkeit, im Rahmen eines Privatgutachtens, einen vereideten Sachverständigen mit der Beantwortung von Fachfragen zu beauftragen. Gerichtsgutachten hingegen, werden ausschließlich im Zuge eines Rechtsstreites vom zuständigen Gericht beauftragt.